Mit § 75a GO NRW hat sich die kommunale Beschaffung in Nordrhein-Westfalen grundlegend verändert. Seit dem 1. Januar 2026 bestehen im Unterschwellenbereich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten – statt starrer landesrechtlicher Verfahrensvorgaben können Kommunen ihr Vorgehen stärker am konkreten Bedarf ausrichten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Beschaffungen ohne Struktur durchgeführt werden sollten. Weiterhin entscheidend sind insbesondere:
Ressourcen zielgerichtet einsetzen und Haushaltsmittel verantwortungsvoll bewirtschaften.
Faire Bedingungen für alle Anbieter und nachvollziehbare Verfahrensschritte sicherstellen.
Den Haushalt schonen und unnötige Ausgaben vermeiden – bei gleichzeitiger Qualitätssicherung.
Entscheidungen nachvollziehbar festhalten und revisionssicher dokumentieren.
Sie müssen nicht für jede Beschaffung selbst einen vollständigen Prozess entwickeln, Unterlagen erstellen, Unternehmen koordinieren und Angebote auswerten. Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie – damit Sie sich auf Ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren können.
Sie kennen den Beschaffungsbedarf und treffen die fachliche und wirtschaftliche Vergabeentscheidung. Die inhaltliche Hoheit bleibt vollständig bei Ihnen.
Von der ersten Anfrage bis zur dokumentierten Vergabeentscheidung – unser Prozess ist schlank, strukturiert und auf kommunale Beschaffungen in NRW abgestimmt.
Sie teilen uns mit, was Sie beschaffen möchten, welchen Auftragswert Sie erwarten und wann die Leistung benötigt wird. Vollständig ausgearbeitete Vergabeunterlagen sind dafür nicht erforderlich.
Gemeinsam legen wir einen schlanken und zur Beschaffung passenden Ablauf fest. Das Prinzip: So einfach wie möglich. So strukturiert wie erforderlich.
Wir erstellen die erforderlichen Formulare und bereiten die Angebotseinholung vor.
Wir versenden elektronisch die Anfragen, begleiten die Kommunikation mit den Unternehmen, strukturieren die eingegangenen Angebote und bereiten den Angebotsvergleich vor.
Sie treffen die Vergabeentscheidung. Wir sorgen dafür, dass der Vorgang und alle Entscheidungsgrundlagen korrekt dokumentiert werden.
Unser Angebot richtet sich an Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber in NRW, die Beschaffungsvorgänge im Unterschwellenbereich effizient und rechtssicher organisieren möchten. Typische Beschaffungen, bei denen wir unterstützen:
IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, technische Systemlösungen und digitale Infrastruktur.
Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Gutachten, Untersuchungen und Fachstudien.
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Schulungsleistungen und Qualifizierungsangebote.
Marketing-, Kommunikations- und Agenturleistungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Büro- und Betriebsausstattung, technische Geräte, Fahrzeuge und Sonderausstattung.
Wartungs- und Serviceleistungen, Facility-Management und Gebäudedienstleistungen.
Sie habe die Wahl - wie bieten drei abgestufte Leistungsmodelle an:
Ideal für: Schnelle Beschaffungen mit klar definierten Leistungsanforderungen.
Ideal für: Beschaffungen bei denen hohe Preisunterschiede erwartet werden und mehr als 3 Angebote sinnvoll sind.
Ideal für: Komplexe Beschaffungen, bei denen erhöhte Kommunikation mit den Bietern zu erwarten ist.
Für die drei Leistungsmodelle bieten wir Pauschalpreise an.
Der neue Rechtsrahmen eröffnet kommunalen Auftraggebern in NRW die Möglichkeit, Beschaffungen im Unterschwellenbereich stärker am konkreten Bedarf auszurichten. Das schafft echte Chancen, Prozesse zu vereinfachen – ohne dabei auf Rechtssicherheit zu verzichten.
Statt unnötiger Formalität steht die konkrete Beschaffung im Mittelpunkt: Was benötigen Sie wirklich? Wie lässt sich ein angemessener Wettbewerb herstellen? Wie erhalten Sie wirtschaftliche Angebote, und wie kann das Verfahren effizient durchgeführt werden?
Unser Ziel ist nicht, aus einer einfachen Beschaffung ein kompliziertes Vergabeprojekt zu machen. Unser Ziel ist ein angemessenes Verfahren mit möglichst geringem Aufwand.
Das Verfahren richtet sich nach dem konkreten Beschaffungsfall – nicht nach starren Formvorgaben.
Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung bleiben gewahrt – auch ohne UVgO-Pflicht.
Schlanke Prozesse sparen Zeit und Ressourcen – für Sie und die beteiligten Unternehmen.
Für kommunale Vergaben im Unterschwellenbereich besteht seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich keine landesrechtlich vorgegebene verpflichtende Anwendung der UVgO mehr. Maßgeblich sind insbesondere die Vorgaben des § 75a GO NRW sowie gegebenenfalls weitere für die konkrete Beschaffung einschlägige Regelungen oder eine Satzung Ihrer Kommune.
Der neue Rechtsrahmen schafft deutlich mehr Gestaltungsspielraum. Das bedeutet jedoch nicht, dass Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung entfallen. Wie ein angemessenes Verfahren aussieht, sollte anhand der konkreten Beschaffung beurteilt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ja. Wir können das Verfahren operativ von der Vorbereitung bis zur dokumentierten Vergabeentscheidung begleiten. Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn des Verfahrens festgelegt. Wir arbeiten vollständig digital.
Ja. Wenn Sie über eigene Kapazitäten für die Durchführung verfügen, können wir uns auf Konzeption und Erstellung der erforderlichen Formulare beschränken.
Nein, wir sind keine Rechtsanwälte und führen keine Rechtsberatung durch. Wir können Ihnen aber einen unseren Kooperationspartner vermiteln.
Nach Abstimmung alle Ihrer Anforderungen mit Ihnen versenden wir die Anfragen in der Regel innerhalb von 36 Stunden.
Nein, wir haben alle benötigten Formulare, die wir selbst erstellt haben auf Basis des VHB. Die Formulare erstellen wir mit Ihren Daten. Sie müssen sie nur prüfen und freigeben.
Wir bieten Pauschalpreise oder individuell kalkulierte Angebote -Sie haben die Wahl.
Ja, wir führen seit rund 10 Jahren viele EU-weite und nationale Vergabeverfahren insbesondere für namhafte Kliniken durch. Allein in 2024 haben wir über 40 Ausschreibungen nach VgV durchgeführt.
Ja, wir führen Ausschreibungen nach VgV, UVgO und VOB durch.
Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten des kommunalen Vergaberechts in NRW, ohne für jede Beschaffung einen eigenen Prozess entwickeln zu müssen. Schildern Sie uns kurz Ihren Beschaffungsbedarf – wir besprechen mit Ihnen wie wir vorgehen.
Das Erstgespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Unser Angebot ist speziell auf Kommunen und öffentliche Auftraggeber in NRW ausgerichtet.
Von der reinen Einschätzung bis zum Komplettservice – Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie benötigen. Bei Bedarf an Rechtsberatung vermitteln wir Ihnen einen unserer Kooperationskanzleien.
oder schreiben Sie uns an: beratung@projectontime.de
oder rufen Sie uns an: +49 2332 6663409
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